AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Tim Hansen (TimMedia), Aurbacherstraße 12, 81541 München (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim
Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfordert die Textform (E‐Mail ausreichend).

(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext ausdrucken oder
abspeichern.

 

§ 3 Zahlungsmodalitäten

(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Die Fälligkeit richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zahlungszielen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, wenn dieser Unternehmer ist oder Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn es sich um einen Verbraucher handelt.

(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.

(4) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer
anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anders vereinbart, beträgt die Anzahlung 50% der Auftragssumme bei Werkverträgen

 

§ 4 Leistungen / Pflichten

(1) Der Auftragnehmer schuldet nur die im vom Auftraggeber angenommenen Angebot/Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Leistungen beziehen sich jeweils nur auf den vom Auftraggeber zu benennenden oder noch zu erstellenden Internetauftritt bei der Erstellung von Webseiten oder auf den Veranstaltungsort im Rahmen der Erbringung von Leistungen aus dem Bereich der Veranstaltungstechnik.

(2) Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten für Sonderleistungen. Der Auftraggeber erbringt insbesondere keine Rechts‐ oder Steuerberatung. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang/Zutritt und alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können.

(4) Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

(5) Der Auftraggeber ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.

(6) Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich im Falle der höheren Gewalt, Ausfall technischer Systeme, oder bei Erkrankung des Personals des Auftragnehmers sowie bei Verstoßes gegen
die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsprechend. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wird hierfür ausgeschlossen.

 

§ 5 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag zur Erstellung einer Webseite/Grafik wird mit Abnahme der Webseite beendet, Verträge im Bereich der Veranstaltungstechnik enden mit Ablauf des Buchungszeitraumes.
Für andere Leistungen läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern keine konkrete Vertragslaufzeit vereinbart wird. Der Vertrag über die Wartung oder Verwaltung einer Webseite ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist oder die Mitwirkungspflichten verweigert.

(3) Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung, ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.

 

§ 6 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Auftraggebers aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde,
es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den entgangenen Gewinn, falls es zu einer Nichterreichbarkeit der Webseite oder zu einer Abstrafung/Abwertung in Suchmaschinen
oder sozialen Netzwerken kommt. Der Auftraggeber haftet gegenüber Unternehmern nicht auf entgangenen Gewinn.

(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend
gemacht werden.

 

§ 7 Besondere Bedingungen für die Webseiten‐Erstellung

Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird auf ein Jahr verkürzt gegenüber Unternehmern. Farben, Töne und
andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von
Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei
Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.

(2). Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Mängelanzeige, wenn dieser Unternehmer ist. Als unverzüglich gilt dabei eine Frist innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung.
Später geltend gemachte Mängel muss der Auftragnehmer nicht beseitigen. Der Auftragnehmer schuldet keine Mängelbeseitigung aufgrund von Mängeln, die auf ein
Verhalten oder Änderungen des Auftraggebers zurück zu führen sind.

(3) Der Auftragnehmer gewährt die Kompatibilität der Webseite mit den gängigen Browsern (Internet Explorer, Firefox, Google Chrome, Safari, Opera). Bezüglich der Darstellung in
verschiedenen Browsern kann es zu Abweichungen kommen. Diese stellen keinen Sachmangel dar.

(4) Die Erstellung einer angepassten Version der Webseite für mobile Endgeräte ist gesondert zu vereinbaren.

(5) Soweit der Auftragnehmer Rechtstexte (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, erfolgt dies unter Ausschluss der Haftung. Der Auftraggeber ist gehalten die
Rechtstexte von einem Rechtsanwalt überprüfen/erstellen zu lassen.

(6) Die Kosten für Domain und Hosting sind gesondert vom Auftraggeber zu tragen und nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung für die Erstellung einer Webseite, es sei denn dies
wurde vereinbart.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der Webseite innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erteilt, sofern keine berechtigten
Mängel geltend gemacht worden sind.

(8) Backups sind vom Auftraggeber zu erstellen, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.

(9) Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Auftragnehmer gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Für die Einhaltung der Anmelde‐ und Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

(10) Die Parteien vereinbaren einen Pauschalpreis. Leistungen, die über das Angebot hinaus gehen, sind nach Absprache gesondert zu vergüten.

 

§ 8 Besondere Bedingungen für die Wartung/Verwaltung von Webseiten

Bei der Beauftragung von Wartung/Verwaltung gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Die Erbringung der Wartungs‐, Verwaltungs‐ und Pflegeleistungen erfolgt nur innerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit einer
Behandlung von Fehlern sowie der Vornahme von Updates, Upgrades oder sonstigen Installationen zeitnah nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen.

(2) Der Auftragnehmer schuldet nicht die Erbringung von Wartungen, die nach Stand der Technik unmöglich sind oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Als
unverhältnismäßig gelten dabei insbesondere Programmierungsleistungen, wenn der Drittanbieter einer Software kein Update zur Verfügung stellt. Sofern für die Durchführung
der Wartung weitere Auslagen anfallen (z.B. die Beschaffung zusätzlicher Soft‐ oder Hardware), weist der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab auf die zusätzlich anfallenden
Kosten hin.

(3) Der Auftragnehmer ist im Falle höherer Gewalt, bei Krankheit oder urlaubsbedingter Abwesenheit oder absichtlicher Fehlerherbeiführung durch den Auftraggeber von der
Wartungs‐Leistung befreit. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers entsteht hieraus nicht.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine dauerhafte Überwachung der Webseite des Auftraggebers. Störungen und Probleme sind dem Auftragnehmer zu melden.

(5) Der Auftraggeber ist für die Erstellung von Backups selbst verantwortlich, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart. Vor einem jedem Einsatz des Auftragnehmers ist es dringend
empfohlen ein Backup zu erstellen.

(6) Die Wartungsleistungen beziehen sich nur auf die Webseite des Auftraggebers. Eine Korrektur anderer Inhalte wie Texte und Grafiken oder per iFrame eingebundener Inhalte ist
nicht geschuldet.

(7) Die Leistungen sind vierteljährlich zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.

 

§ 9 Besondere Bedingungen für Grafik/Print‐Leistungen

Bei der Beauftragung von Grafik/Print‐Leistungen gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials, soweit nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer stellt das Material in einem gängigen Bild‐ oder Dokumentenformat zur Verfügung.

(2) Soweit Ausdrucke oder Datenträger (z.B. CD‐ROM, Speicherkarte, USB‐Stick) per Post versendet werden, trägt der Auftraggeber das Versendungsrisiko.

(3) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird auf ein Jahr verkürzt. Farben, Töne und andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.

(4) Im Falle eines Print‐Auftrages legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vervielfältigung ein Belegmuster vor. Der Auftraggeber hat dieses unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und die Freigabe zu erteilen. Nach erteilter Freigabe ist eine Mängelbeseitigung ausgeschlossen.

 

§ 10 Besondere Bedingungen für SEO‐Leistungen

Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer schuldet nicht die Erreichung eines bestimmten Rankings in Suchmaschinen, da dieses von zahlreichen Faktoren abhängig ist, die nicht umfassend beeinflusst werden können. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.

(2) Soweit Optimierungen im Bereich bestimmter Suchbegriffe (Keywords) vereinbart werden, bezieht sich der Auftrag nur auf diese Suchbegriffe und nicht auf verwandte Suchbegriffe. Ausschlaggebend ist die exakte Schreibweise. Die Auswahl der Suchbegriffe obliegt dem Auftraggeber.

(3) Sofern eine andere Suchmaschine nicht ausdrücklich benannt wird, bezieht sich der Auftrag auf die Suchmaschine von Google.

(4) Der Auftraggeber erkennt an, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vom Auftragnehmer vorgeschlagenen und vorgenommenen Änderungen dauern kann.

(5) Sofern das Setzen von Backlinks durch den Auftragnehmer vereinbart ist, steht der Auftragnehmer nicht dafür ein, dass die Backlinks dauerhaft bestehen bleiben.

 

§ 11 Besondere Bedingungen für Leistungen der Veranstaltungstechnik

Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftraggeber ist für die Energieversorgung vor Ort und die Einhaltung von Sicherheits und insbesondere Brandschutzvorschriften verantwortlich.

(2) Sofern der Auftraggeber oder Teilnehmer der Veranstaltung die Ausrüstung des Auftragnehmers beschädigen, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Es wird darauf hingewiesen, dass Beschallungsanlagen Pegel produzieren können, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter
(Auftraggeber) die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.

(4) Aufbau und Abbau gehören nur zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, soweit dies vereinbart wurde.

(5) Der Auftragnehmer berechnet innerhalb eines 30km Radius von München keine Fahrtkosten. Darüber hinaus stellt der Auftragnehmer die Fahrtkosten mit 0,40 EUR je gefahrenem Kilometer dem Auftraggeber in Rechnung.

(6) Der Auftragnehmer nimmt die Abrechnung auf Basis eines Tagessatzes vor. Ein Tagessatz beinhaltet 10 Arbeitsstunden einschließlich einer einstündige Pause und exklusive der Anfahrt. Hinsichtlich Einzelheiten zur Höhe und zur Vergütung bei Überschreitung der vereinbarten Zeit wird auf das Angebot des Auftragnehmers verwiesen.

(7) Es geltend, soweit nicht anders vereinbart, folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis 14 Tage vor Buchungsbeginn: Kostenlose Stornierung
  • 13 bis 5 Tage vor Buchungsbeginn: 50% der Auftragssumme
  • Danach: 100% der Auftragssumme

Die Stornierung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer.

 

§ 12 Besondere Bedingungen für Fotografie‐Leistungen

Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Fotografie gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Honorar des Auftragnehmers nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

(3) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Erhalt des Rohmaterials. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Sicherheitskopien von Bildern anzufertigen.

(4) Bei der Aufnahme von anderen Personen, versichert der Auftraggeber, dass diese mit den Fotoaufnahmen und der Verwertung zum Zwecke der Auftragsdurchführung einverstanden sind und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(5) Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Bildern zur. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist das Nutzungsrecht auf die private Nutzung beschränkt. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, dem Auftraggeber gestattet.

(6) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Auftragnehmers aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

 

§ 13 Urheberrechte / Rechte Dritter

(1) Das Urheberrecht an den erstellten Inhalten, insbesondere dem Quelltext und an Texten/Grafiken, verbleibt beim Auftragnehmer. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Inhalten eingeräumt. Die Lizenzbedingungen von etwaiger Drittanbieter‐Software oder Open Source Software (z.B. WordPress) sind vom Auftraggeber zu beachten.

(2) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen Inhalte zur Verfügung stellt oder zur Bearbeitung überlässt, versichert der Auftraggeber, dass er an diesen
Inhalten alle erforderlichen entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Auftragnehmer diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt Marken und andere geschützte Inhalt des Auftraggebers zu verwenden, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.

 

§ 14 Referenznennung / Kennzeichnung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt auf der Webseite und in sozialen Netzwerken den Auftraggeber unentgeltlich als Referenz anzugeben, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt im Impressum oder an geeigneter Stelle der zu erstellenden Webseite des Auftraggebers einen Hinweis auf das Unternehmen des Auftragnehmers unterzubringen. Dies beinhaltet auch die Einbettung eines Links der Webseite des Auftragnehmers. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform.

 

§ 15 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts‐, Unterrichtungs‐ und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 

§ 16 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

(2) Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben
sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu
wenden.

(5) Der Auftragnehmer versichert angemessene technisch‐organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und
das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.

(6) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Webseite des Auftragnehmers verwiesen unter: www.tim‐media.de

 

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers in München, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: Februar 2020